Ausschreibung

Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder eingeschränkte, schriftliche Aufforderung, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen oder Leistungen abzugeben. Dies geschieht in Zeitungen, Fachzeitschriften oder zunehmend online über spezielle Vergabeplattformen. Der Begriff Submission beschreibt ein Verfahren, in welchem sich ein Submittent (Anbieter) dem Annahmewillen des Ausschreibers, d. h. eines (potenziellen) Auftraggebers, unterwirft. Der Annahmewille geht aus den Ausschreibungsunterlagen hervor.[1] Die Submission wird auch als Ausschreibungsverfahren bezeichnet (CH).

Bedeutung hat das Verfahren insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen des Staates oder ihm untergeordneter Verwaltungseinheiten wie Ländern, Städten oder Gemeinden. Einer der wesentlichen Zwecke ist, das Vergabeverfahren transparent und öffentlich zu machen, so dass ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt wird. Dies ist nicht nur, aber besonders bei kostenintensiven Projekten wie Autobahn-Bauprojekten oder Militärtechnik-Beschaffungen relevant. Die entsprechenden Ausschreibungs- und auch das nachfolgende Vergabeverfahren für Aufträge der öffentlichen Hand sind gesetzlich klar definiert und reglementiert. Eine ähnliche Zielsetzung besitzen Ausschreibungsverfahren in der Privatwirtschaft, wobei die konkrete Vorgehensweise weitgehend dem ausschreibenden Unternehmen überlassen, also nicht oder kaum gesetzlich reglementiert ist.

  1. Peter Gauch: Der Werkvertrag RN460.

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